Der Angestellte mit einem Beschäftigungsverhältnis, hat folgende Erfahrungen gesammelt: Angenehme Zusammenarbeit. Gutes Management. Ausgezeichnete Tätigkeit. Hervorragende Arbeitsverhältnisse, in denen man als Beschäftigter grundsätzlich ein positives Fazit zieht. mehr »
Der Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis, hat folgende Erfahrungen gesammelt: Angenehme Zusammenarbeit. Tadellose Mitarbeiterführung. Interessante Aufgaben. Erstklassiges Gehalt. Beste Karrierechancen. Ausgezeichneter Arbeitgeber, der seinen Angestellten insgesamt einen äußerst attraktiven Arbeitsplatz bietet. mehr »
Der Angestellte mit einem Beschäftigungsverhältnis, hat folgende Erfahrungen gesammelt: Hervorragende Arbeitsverhältnisse, in denen man als Beschäftigter grundsätzlich ein positives Fazit zieht.
Der Arbeitnehmer mit 17 Jahren Berufserfahrung, hat folgende Erfahrungen gesammelt: Ausgezeichneter Arbeitgeber, der seinen Angestellten insgesamt einen äußerst attraktiven Arbeitsplatz bietet.
Das Unternehmen Beate Uhse AG mit Sitz in Flensburg ist ein Unternehmen aus der Branche Handel, das als Arbeitgeber ca. 1.000 Mitarbeiter beschäftigt. Bislang wurden 5 Bewertungen von den Angestellten abgegeben. Sie beurteilen den Arbeitsplatz und die Arbeit gemäß ihrer Erfahrungen insgesamt als durchschnittlich sehr zufriedenstellend. Derzeit ist noch keine Beschreibung des Unternehmensprofils Beate Uhse AG vorhanden. Wenn Sie ein Vertreter dieses Unternehmens sind, können Sie kostenpflichtig ein Firmenportrait einstellen lassen. Ergänzen Sie Informationen über Ihr Unternehmen wie Tätigkeitsbereiche, Umsatz, Mitarbeiter, Personalpolitik, Standorte, gesuchte Fachbereiche und Ansprechpartner. Darüber hinaus können Sie komplette Servicepakete bei Jobvoting erwerben, mit denen Sie umfangreich und gezielt Personalmarketing betreiben können. Informieren Sie sich unter der Rubrik Für Arbeitgeber und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Das Amtsgericht Flensburg hat dem am 15. Dezember eingereichten Antrag der Beate Uhse AG auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung stattgegeben. Der Vorstand hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, da in den Verhandlungen über eine nötige Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte und damit die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens drohte. Insbesondere die wachsende Konkurrenz aus dem ...