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14. Okt. 2016

AWO begrüßt neues Lohngerechtigkeits-Gesetz

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Die AWO Arbeiterwohlfahrt hat das im Koalitionsausschuss neu beschlossene Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ausdrücklich begrüßt, auch wenn weitere Schritte auf dem Weg zur tatsächlichen Geschlechtergerechtigkeit eingefordert werden, um die noch immer bestehende Entgeltlücke von knapp 21 Prozent endgültig zu schließen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler führt dazu aus: "Dieses Gesetz ist längst überfällig. Nirgendwo in der EU gibt es eine derart große Ungerechtigkeit in Sachen Bezahlung wie in Deutschland. Deshalb ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ein wichtiger Schritt, um Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Dass es dazu weiterer Schritte bedarf, steht außer Frage. So sollte der Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten in allen Unternehmen gleich welcher Größe gelten, ebenso die Pflicht für Unternehmen, die eigene Entlohnung auszuwerten."

Um eine echte Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern in Deutschland zu verwirklichen, macht die AWO konkrete Vorschläge. Dazu gehört insbesondere eine Weiterentwicklung des bislang bestehenden Teilzeitrechts. Hier wird vorgeschlagen, dass ein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit beschlossen werden sollte. Außerdem müssten die bislang existierenden Nachteile für Teilzeitbeschäftigte aus der Welt geschafft und stattdessen eine staatlich geförderte partnerschaftliche Aufgabenteilung eingeführt werden, die es Männern erleichtert, Sorgearbeit für die Kinder zu übernehmen. Nur auf diese Weise wäre eine echte Geschlechtergerechtigkeit bei der Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglich, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen sicher stellt.

Laut dem Statistischen Bundesamtes Destatis lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Deutschland im Jahr 2011 um 23 Prozent niedriger als der von Männern. Das so genannte Gender Pay Gap lag auch bereits in den Vorjahren auf ähnlichem Niveau und rangiert seitdem bei ca. 20 Prozent. Neben dem Gehaltsunterschied gilt es ebenso auch die Karrierechancen von Frauen in Deutschland zu verbessern und den Anteil von weiblichen Führungskräften zu erhöhen. Auch hier ist ein entscheidender Faktor die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten deutlich zu erleichtern.

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