Karrieretipps

Kündigungsfristen

Kündigung erhalten: Was ist zu beachten ?

Das Schlimmste was einem Arbeitnehmer passieren kann, ist die Kündigung. Immerhin hängen am (geliebten oder ungeliebten) Arbeitsplatz Geld und Sicherheit. Da ist es verständlich, dass es keine größere Sorge gibt, als eben diese Arbeit von heute auf morgen zu verlieren. Doch diese Furcht ist weitgehend unbegründet, gibt es doch gesetzliche Kündigungsfristen, die den Arbeitnehmer vor fristlosen Kündigungen schützen.

Einfluss der Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist
Foto: Kündigung
Als Grundregel kann gesagt werden: Je länger der Angestellte im Betrieb ist, desto länger ist die jeweilige Kündigungsfrist. Das Minimum stellt dabei ein Monat zum Ende des Kalendermonates dar, nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren. Ist der Angestellte bereits seit 20 Jahren im Betrieb, so gilt für ihn eine Frist von sieben Monaten zum Ende des Kalendermonates. Beachtet werden muss, dass diese Kündigungsfristen lediglich die per Gesetz festgelegten Kündigungsfristen sind. Ist im Tarifvertrag der Branche eine davon abweichende Frist festgelegt, so gilt selbstverständlich diese Frist als bindend. Diese Kündigungsfristen können im Einzelfall auch per Arbeitsvertrag verkürzt werden. Wird der Arbeitnehmer für weniger als drei Monate angestellt, oder beschäftigt das Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter ohne Auszubildende, so kann die Kündigungsfrist gekürzt werden.

Sonderfälle: Kündigung bei Kleinbetrieben und Insolvenz

Sonderregelungen existieren vor allem für die sogenannten Kleinbetriebe. Beschäftigt ein Unternehmen unter 10 Mitarbeiter, so gilt es als Kleinbetrieb. Für diese Betriebe gelten im Allgemeinen keine Kündigungsfristen. Das bedeutet aber nicht dass der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben sofort abschicken darf. In diesen Fällen kann allerdings per Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von minimal vier Wochen vereinbart werden. Im schlimmsten Falle droht dem Unternehmen die Insolvenz, und es entlässt darum Arbeitnehmer. Auch hier gibt es Kündigungsfristen. Kündigt der Insolvenzverwalter des Unternehmens das Arbeitsverhältnis, bleiben im Grunde alle gesetzlichen Schutzvorschriften bestehen.

Die Ausnahme bildet sich hierbei dadurch, dass die maximale Grenze für Kündigungsfristen auf drei Monate zum Monatsende herabgesetzt wird. Diese Regelung trifft naturgemäßg besonders langjährige Mitarbeiter hart, die von Gesetzes wegen weit höhere Kündigungsfristen verdient hätten. Dabei ist die Entscheidung, die Kündigungsfristen auf drei Monate zu verlängern, kein Muss. Zwar bleiben kürzere Kündigungsfristen in jedem Fall bestehen, Fristen, die per Gesetz länger dauern, können nur im Einvernehmen zwischen Insolvenzverwalter und dem zu Kündigendem gekürzt werden.


Weitere Informationen:

Kündigungsschutz beim Arbeitsgericht durchsetzen
Kündigung als Chance begreifen

Autor: Gastautor

Karrieretipps