Massenentlassungen
Während die deutsche Wirtschaft wieder langsam Fahrt aufnimmt, sind Massenentlassungen zur Verbesserung des Shareholder Value noch immer Gang und Gebe. Ganze Unternehmensabteilungen können Opfer von Umstrukturierungsmaßnahmen werden. Während Ihr Job heute noch sicher erscheint, kann er morgen schon als Folge der immer schneller laufenden Wirtschaftsprozesse gestrichen werden. Sollten Sie bereits erste Anzeichen bemerkt haben, nehmen Sie sich kurz die Zeit um eine Strategie zu entwickeln, wie Sie auf diese veränderte Situation ggf. reagieren können.
Auflösung der Abteilung
Zu aller erst sollte zu unkonventionellen Mitteln gegriffen werden, um mehr über die derzeitige Lage zu erfahren. Nutzen Sie dabei ruhig den "Flurfunk", denn in jedem Gerücht steckt auch ein Fünkchen Wahrheit. Konfrontieren Sie Vorgesetzte mit diesen Gerüchten und fragen, was hierbei dran ist.
Haben Sie erst einmal mehr Klarheit, können Sie sich überlegen, ob Sie nicht ohnehin in ein anderes Unternehmen wechseln wollen. Im Idealfall haben Sie sich bereits lange im Vorfeld einen Plan mit Alternativadressen zurecht gelegt. Denn die beste Krisenbewältigung beginnt stets lange bevor eine Krise auftritt. Mit einer Bewerbung aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus, haben Sie wesentlich bessere Karten als wenn Sie sich bereits in der Arbeitslosigkeit befinden. Sollten Sie zu der Überzeugung gelangt sein, es lohnt sich für diesen Job zu kämpfen, gehen Sie mit festem Glauben an sich selbst dieses Risiko ein. Versuchen Sie sich bei Projekten und Besprechungen etwas hervor zu heben, um deutlich zu machen, dass Sie für das Unternehmen unverzichtbar sind. Machen Sie konstruktive Vorschläge zu Sparmaßnahmen, die das Unternehmen wieder auf Kurs bringen. | 
Koffer packen |
Gegenoffensive
Sollte das alles nichts helfen und der Arbeitgeber auch bei Ihrer Stelle den Rotstift zücken, dann folgt Phase 2 und Sie können in die Gegenoffensive gehen. Schalten sie umgehend einen Anwalt und ggf. auch den Betriebsrat ein, denn eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Ihre Chancen stehen - unabhängig ob es sich um eine verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung handelt - alles andere als schlecht. Eine Kündigung nach der Probezeit, nur weil er die erhofften Umsätze nicht erbrachte oder es an Kreativität mangeln ließ, ist nicht rechtens. Schlechte Karten hat der Arbeitgeber ebenfalls , wenn in dem Betrieb viele Überstunden geleistet werden. Hier ließe sich eine Abfindung zumindest in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr durchaus rausschlagen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie ggf. darauf pochen, dass die Sozialauswahl nach gerechten Kriterien erfolgt. Kommt es zu einem gerichtlichen Prozess, richten sich die Kosten des Verfahrens nach der Gehaltshöhe. In knapp 60% der Fälle endEt ein solcher Prozess mit einem Vergleich. |
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Neuer Job, neue Chance
In Phase 3 gilt es möglichst schnell einen neuen Job zu finden, um keine Lücken in seinem Lebenslauf zu hinterlassen. Doch Sie sollten auch nichts überstürzen, sondern sich vorab gründlich überlegen, ob Sie einen völligen Neuanfang wagen wollen. Wollen Sie vielleicht ins Ausland gehen, eine Familie gründen, die Branche wechseln oder gar den Schritt in die Selbständigkeit riskieren? Wofür Sie sich auch immer entscheiden, denken Sie daran, dass jeder Neuanfang auch ein großes Potenzial an Chancen und Möglichkeiten bietet.