Karrieretipps

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Worauf kommt es an?

Immer wieder sind qualifizierte Arbeitszeugnisse Anlass für unnötige Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch worauf sollten Sie achten, wenn Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen? Und was ist überhaupt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Während in einem einfachen Arbeitszeugnis die Personalien, Dauer und Art der Beschäftigung bzw. Tätigkeit sowie eine Bewertung der geleisteten Arbeit zum festen Bestandteil gehören, werden in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zusätzlich auch noch soziale Kompetenzen sowie die Arbeitsweise des Angestellten bewertet. Anrecht auf solch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem viele Arbeitgeber vorzugsweise mit Elementen einer bestimmten Zeugnissprache arbeiten, hat man beispielsweise nach einer Anstellung oder einem Praktikum.

Keine juristischen Vorgaben

Zwar gibt es von juristischer Seite keine Vorgabe für die Struktur oder Reihenfolge, dennoch muss das Zeugnis sorgfältig und ordentlich sein und darf darüber hinaus die Jobsuche des Arbeitnehmers nicht negativ beeinflussen. Daher sollte jeder, der von seinem Vorgesetzten ein solches qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt bekommt, insbesondere auf den Inhalt sowie die Vollständigkeit der Formatierungen achten. Um seine Unzufriedenheit gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ausdruck zu bringen, kann der Arbeitgeber beispielsweise bestimmte Passagen oder Wertungen weglassen.

Reihenfolge: Was gehört in ein qualifizierter Arbeitszeugnis?

Als Faustregel sollten Sie sich merken, dass folgende Reihenfolge innerhalb des qualifizierten Arbeitszeugnisses der Normalfall ist:
  • Bewertung der Leistungen
  • Bewertung der fachlichen Kompetenzen
  • Bewertung der Arbeitsweise
  • Bewertung des Führungsverhalten
  • Bewertung des sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • unter Umständen können auch noch besondere Fachkenntnisse oder einzelne Projekte aufgeführt werden
Analog zu den Schulnoten reichen die Bewertungen von "sehr gut" bis "ungenügend".

Die Zeugnissprache im Arbeitszeugnis

Besonders beim qualifizierten Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber im Sinne der Wahrheitspflicht und Wohlwollens dazu angehalten, die tatsächlich erbrachten Leistungen zu bewerten und keine negativ behafteten Äußerungen zu transportieren. Folgende Auflistung macht deutlich, was sich hinter Zeugnissprache verbirgt und wie diese bestimmt werden können.
  • "Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" = Gesamtnote 4
  • "Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 3
  • "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 2
  • "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Gesamtnote 1

Ordnung muss sein

Neben dem Inhalt ist aber auch die äußere Form des qualifizierten Arbeitszeugnisses von Bedeutung, zumal der Dokumentencharakter gewährleistet werden muss. Formatierungsfehler, Flecken, Eselsohren, Rechtschreibfehler oder unzulässige Sonderzeichen wie Ausrufezeichen haben nichts auf dem Zeugnis verloren und sollten umgehend beanstandet werden, zumal man genau weiß, an wen man sich zu wenden hat und die Kontakte zum Arbeitgeber noch frisch sind. Auch wenn es sich auf dem ersten Blick um Kleinigkeiten handelt, kann neben dem Inhalt auch die Form einen negativen Eindruck beim vermeintlich künftigen Arbeitgeber erwecken und sich schnell als Hürde auf dem Weg zum neuen Job entwickeln.


Weitere Informationen:

Ratgeber: Arbeitszeugnis selbst erstellen
Rubrik Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnis Bewertung

Karrieretipps