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Arbeitszeugnis selbst erstellen

Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Arbeitnehmer sollten ihr Arbeitszeugnis im Idealfall selbst verfassen und anschließend mit ihrem Vorgesetzten abstimmen. Somit kann zum einen verhindert werden, dass sich die Erstellung des Zeugnisses monatelang hinzieht und zum anderen dass einzelne Tätigkeitsbereiche unerwähnt bleiben. In jedem Fall steht allen Arbeitnehmern laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis zu.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, möchte man sein Arbeitszeugnis selbst erstellen, dass es die Aufgabenbereiche im Unternehmen, die zuletzt ausgeführten Tätigkeiten, eine Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsweise, -befähigung, -bereitschaft, -erfolgen, Wissen und Weiterbildung sowie zu der für die Gesamtbeurteilung entscheidenden Leistungszusammenfassung beinhaltet. Anschließend folgt eine Beurteilung des Sozialverhaltens und zum Abschluss eine kurze Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit darauf folgender Danksagung, ggf. einer Bedauerungsformel und Wünschen für die berufiche Zukunft.

Vermieden werden sollte hingegen im selbst erstellten Arbeitszeugnis die Aufführung solcher Sachverhalte wie Gehalt, Abmahnungen, Krankheiten oder Fehltage. Ebenso haben in einem solchen Arbeitszeugnis die genauen Kündigungsgründe nichts verloren. Gleiches gilt für Gewerkschaftsengagement und Parteizugehörigkeit, obwohl manche Arbeitgeber es sich trotz Verbots angeblich nicht nehmen lassen, durch einen schwarzen Punkt oder Strich am Seitenrand unauffällig darauf hinzuweisen.

Die Geheimsprache der Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnis selbst erstellen
Arbeitszeugnis
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Schreiber in seinem Arbeitszeugnis keine Textabschnitte fetten, unterstreichen oder kursiv drucken sollte. Dennoch verfügt er über vielfältige Möglichkeiten der Geheimsprache im Arbeitszeugnis, bei der selbst positive Formulierungen von anderen Arbeitgebern noch als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden kann. Beste Beispiele, die vermieden werden sollten, sind Formulierungen wie "... war ein gewissenhafter Mitarbeiter" (Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.), "... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter" (Er kam mit Vorgesetzten schwer zurecht.) oder "... trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" (Pausenclown).

Selbst die spärliche Verwendung des unscheinbaren Wortes "stets" kann sich für den Arbeitnehmer - insbesondere in dem Satz "... hat die ihm übertragenen Arbeiten (stets) zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." - als negativ erweisen. Es macht durchaus einen entscheidenden Unterschied, denn wird es im selbst erstellten Arbeitszeugnis verwendet, steht es für eine gute Arbeitsweise, wird es hingegen weggelassen, dann arbeitet er gerademal befriedigend. Ähnlich verhält es sich mit der Satzstellung: Einige Arbeitgeber machen einen Unterschied, ob in dem Satz "... Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich." zuerst die Mitarbeiter oder die Vorgesetzten genannt werden. In diesem Beispiel wurde die schlechte Variante gewählt, die ebenfalls von einer nicht mehr als befriedigenden Arbeitsweise zeugt.

Bestnoten für Ihr Arbeitszeugnis

Während die Formulierung "... verfügte über Fachwissen und setzte es ein." beschönigt, dass er nicht den nötigen Arbeitsanforderungen entsprach, berichtet die folgende Formulierung von einer sehr guten Arbeitsweise: "... er besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben." Im eindeutigen Gegensatz stehen ebenfalls die vielversprechenden Aussagen "... hatte immer wieder ausgezeichnete Ideen und gab wertvolle Anregungen." oder "... ergriff selbstständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie entschlossen durch." zu der wenig qualifizierten Aussage "... übernahm die übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus."

Eine sehr gute Arbeitsweise stellt man durch Formulierungen wie "Durch seine sehr zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte er auch in Ausnahmesituationen eine voll zufrieden stellende Leistung." dar. Möchte man sich eine hohe Sorgfalt und Fleiß am Arbeitsplatz bescheinigen, sollte man von "Freude an seiner Tätigkeit" sowie von einer "sehr genauen, gründlichen und äußerst gewissenhaften Arbeitsweise" im Arbeitszeugnis berichten. Hohe Belastbarkeit drückt der Schreiber durch Beschreibungen wie "ausdauernder und außergewöhnlich belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben bewältigt" aus. Ein vorbildliches Verhalten weist man sich weniger durch nahezu verhängnisvolle Begriffe wie "zurückhaltend" oder "anpassungsfähig" aus, sondern vielmehr durch "äußerst sicheres und bestimmtes Auftreten", "hervorragende Umgangsformen" und "gesundes Selbstvertrauen".

 

Im Rahmen der Beschreibung des Verhaltens, sollte abschließend unbedingt noch auf das Verhältnis zu den Kollegen im Arbeitszeugnis eingegangen werden und hierzu einige Passagen im Arbeitszeugnis selbst erstellen. Hier kann es sich als scherwiegender Fehler erweisen, wenn man das Bild eines Mitarbeiters zeichnet, der lediglich am allgemeinen Geschehen teilnimmt. Besser ist es hingegen, wenn von Aufgeschlossenheit und Entgegenkommen gesprochen wird, womit man sich bei den anderen Mitarbeitern Beliebtheit und Achtung erarbeitet hat.


Weitere Informationen:

Forumsdiskussion Ist ein Arbeitszeugnis Pflicht?
Rubrik Arbeitszeugnis

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