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Tipps für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wozu Einnahmenüberschussrechnung ?

Die Einnahmenüberschussrechnung oder auch kurz EÜR stellt eine vereinfachte Form der Buchhaltung dar. Der Gesetzgeber hat sie als Alternative zur doppelten Buchführung mit seinen Soll an Haben Buchungen und zur Bilanzerstellung eingeführt. Hintergrund der Einführung war insbesondere die Intention des Gesetzgebers, um auch Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, innerhalb ihrer geringeren zeitlichen und finanziellen Ressourcen die grundlegenden Unterlagen für ihre Steuererklärungen zur Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer zu erstellen. Die doppelte Buchführung verschlingt hingegen wesentlich mehr Ressourcen und erfordert auch deutlich mehr Kenntnisse über finanzielle Grundlagen als es die Einnahmenüberschussrechnung verlangt.

Daher ist die EÜR vor allem für so genannte Freelancer, die also einen der in Deutschland akzeptierten Freien Berufe wie z.B. kaufmännischer Berater oder Softwareentwickler ausüben, und für Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, interessant. Letzteres sind Unternehmer, bei denen das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Dazu können ausschließlich natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehören. Allerdings gibt das Handelsrecht hierzu einige Grenzen vor: Wenn ein Freiberufler oder Kleinunternehmer einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 EUR und einem Gewinn von mehr als 50.000 EUR ausweist, dann kann die Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr angewandt werden, dann ist eine Bilanzerstellung erforderlich.

Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung ?

Wie zuvor bereits erwähnt, sind bei einer Einnahmenüberschussrechnung keine Soll an Haben Buchungen notwendig, es genügt lediglich alle Ausgaben und Einnahmen innerhalb des Geschäftsjahres z.B. in einem Excel-File aufzulisten. Relevant sind dabei in der Regel bei Freelancern und Kleingewerbetreibenden, die die Ist-Versteuerung anwenden, die Ein- bzw. Auszahlungen, also der Zeitpunkt, zu dem das Geld "geflossen" ist, nicht wie bei der doppelten Buchführung der Leistungszeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht. Man unterscheidet dabei auch zwischen einer Soll- und einer Ist-Versteuerung; letztere wird oftmals bei der EÜR angesetzt. Dieser Unterschied kann einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Steuer haben, wie wir im nächsten Kapitel "Tipps zur EÜR" aufzeigen werden.


Einnahmenüberschussrechnung
Excel Beispiel: Einnahmenüberschussrechnung 2013


Jede Einnahme bzw. Ausgabe sollte in dem Excel-File pro Zeile aufgeführt werden und die jeweils wichtigsten Informationen enthalten. Dazu gehören neben einer kurzen Beschreibung der Einnahme bzw. Ausgabe (z.B. 4GB Chipkarte bei Media Markt oder Geschäftsessen mit Herrn Mustermann) vor allem natürlich der jeweilige Betrag. Am Besten teilt man diesen in drei Spalten Brutto, Netto und Mehrwertsteuer auf. Ebenfalls sinnvoll ist natürlich eine Zuordnungsnummer, damit der Beleg schnell in den Unterlagen wiedergefunden und zugeordnet werden kann. Weitere wichtige Angaben sind das Datum, ob per Kasse oder per Bank bezahlt wurde, wie der Kunde bzw. Lieferant heißt und – ebenso nicht zu vernachlässigen – welcher Kategorie der Geschäftsfall zuzuordnen ist. Diese müssen nämlich in der Steuererklärung z.B. via Elster getrennt angegeben werden. Eine sinnvolle Unterteilung der Kosten wären z.B.: Telekommunikation (inkl. Telefon und Internet), Reisekosten, Kfz-Kosten, Werbung, Fremdleistungen / Dienstleistungen, Bewirtung, Miete und Abschreibungen auf Sachanlagen oder auf immaterielle Vermögenswerte wie z.B. Software.

Tipps zur Einnahmenüberschussrechnung

Wendet man die Ist-Versteuerung im Rahmen der EÜR an, dann ergeben sich einige finanzielle Spielräume, die natürlich nur im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Rahmenvorgaben zu nutzen sind. So ist es natürlich von Vorteil im Hinblick auf die Steuerabgaben, wenn Einzahlungen in spätere Zeiträume, Ausgaben in frühere Zeiträume fallen. Der Nutzen ist stets abhängig davon, ob man in einem Zeitraum bereits hohe oder geringe Einnahmen zu verzeichnen hatte, denn aufgrund des progressiven Steuersatzes in Deutschland ist es natürlich sinnvoll die Kosten in einem Zeitraum auszuweisen, in dem man bereits hohe Einnahmen erzielt hat, während diese Kosten in Zeiten mit geringen Einnahmen wenig "nutzen". Bestes Beispiel hierfür wäre die Vorauszahlung einer Jahresmiete für die Geschäftsräume von Juli 2012 bis Juni 2013. Bei der doppelten Buchführung würde hier ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) gebildet und die Kosten ratierlich über die 12 Monate verteilt werden, nach den Regeln der Einnahmenüberschussrechnung können die Ausgaben sofort angesetzt werden. Außerdem sollte geprüft werden, welche Kosten im Rahmen des Handels- und Steuerrechts von der Steuer abgesetzt werden können. Hierzu können beispielsweise Teile der Wohnung gehören, die man als Arbeitsplatz anteilig angeben kann. Ebenfalls können u.U. der Computer und der Bürotisch abgesetzt werden, indem sie als Betriebsausgabe angesetzt und über die vorgegebene Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Weitere interessante Ausgaben sind z.B. Porto, weitere Büromaterialien, Fortbildungskosten, Fachliteratur, anteilige Internet- und Telefonkosten etc. Es lohnt sich also im Rahmen der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung zu prüfen, welche gesetzlich garantieren Möglichkeiten existieren. Weitere Infos zum Thema Einnahme-Überschussrechnung erhält man im Internet, in einschlägiger Fachliteratur und bei einem Steuerberater.


Wichtiger Hinweis

Für die hier dargestellten frei bzw. kostenlos nutzbaren Informationen und Ratschläge zur Einnahmenüberschussrechnung wird keine Gewähr oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Daher kann weder der Autor noch die veröffentlichende Webseite für Fehler bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen gleich aus welchem Rechtsgrund haftbar gemacht werden. Bei weiterführenden Fragen und zur genaueren Information zum Thema Einnahmenüberschussrechnung sollten Sie sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.


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