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24. Feb. 2020

euromicron AG in Insolvenz von Abschlussprüfung 2019 befreit

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Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass der Netzwerkspezialist von den Pflichten zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 befreit wird. Der Vorstand hatte im Dezember die Entscheidung getroffen, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. Das Insolvenzverfahren wurde anschließend am 23. Dezember eröffnet. Die in- und ausländischen Tochtergesellschaften werden an die Gustav Zech Stiftung veräußert.




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