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Arbeitsrecht zu Überstunden

Überstunden: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer?

Bei vielen Arbeitnehmern gehören Überstunden an der Tagesordnung. 50 Stunden und noch mehr die Woche am Arbeitsplatz im Büro oder in der Werkhalle zu verbringen sind in vielen Jobs normal. Doch ist das eigentlich erlaubt? Und wie viel Mehrarbeit darf verlangt werden? Und wann muss der Chef die Überstunden auch zahlen? In vielen Betrieben geht es einfach nicht ohne Überstunden. Sehr zum Leidwesen der Arbeitnehmer, doch immerhin bekommt man für die geleistete Mehrarbeit auch Geld, oder? Nicht immer, denn rein rechtlich muss der Arbeitgeber nur die Überstunden zahlen, die auch angeordnet oder zumindest gebilligt wurden. Wer seine geleisteten Überstunden nicht nachweisen kann, hat im Zweifelsfall vor Gericht schlechte Karten auf Erfolg. Denn der Arbeitnehmer ist erstmal in der Beweispflicht. Experten raten daher, die Arbeitszeit zu erfassen, was in manchen Betrieben automatisch vonstatten geht. Andernfalls sollte sich jeder Arbeitnehmer seine Überstunden exakt aufschreiben, wobei es erkenntlich sein muss, warum die Mehrarbeit überhaupt notwendig war bzw. ist. Aber auf der anderen Seiten haben Arbeitsverträge, nach denen es für Überstunden allgemein und ohne jede Einschränkung kein Geld gibt, ungültig. Demnach haben Formulierungen wie „alle geleisteten Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten“ keine Wirksamkeit. Im Zweifelsfall sollte man sich anwaltlichen Rat und Beistand holen, getreu der Abfolge Arbeitnehmer - Überstunden - Fachanwalt.

Bei Überstunden Recht auf Freizeitausgleich

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die normale Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden, kann aber seitens des Vorgesetzten auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dafür muss für den Arbeitnehmer, der die Zusatzarbeit leistet, aber binnen sechs Monaten ein Freizeitausgleich geschaffen werden, sodass die acht Stunden Arbeitszeit im Durchschnitt nicht überschritten werden. Ein heikles Thema ist dabei generell das Wochenende. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen Überstunden verlangen, doch hier ist das ArbZG noch ein bisschen strenger. Demnach muss es bei Überstunden an Sonn- und Feiertagen in jedem Fall zu einem Freizeitausgleich kommen und überdies hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.

Chef muss Überstunden begründen

Überstunden dürfen vom Chef aber auch nicht einfach nach Lust und Laune aufertragen werden. Ein konkreter Grund, beispielsweise wie die Erkrankung vieler Kollegen oder eine unerwartet hohe Auftragslage, muss es geben. Zudem kommt es immer mal wieder während der Urlaubszeit zu personellen Engpässen, sodass andere Mitarbeiter das Mehr an Arbeit auffangen müssen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch, dass die Mitarbeiter rechtzeitig über anstehende Mehrarbeit informiert werden. Rechtzeitig heißt vier Tage im Voraus. Schließlich will auch ein jeder Arbeitnehmer sein Privatleben und seine Freizeit planen und organisieren können. Und wie sieht es mit der Vergütung von Überstunden aus? Im Normalfall gibt es einen Freizeitausgleich oder man kommt die Mehrarbeit wie die übliche Arbeitszeit bezahlt. Dabei müssen die Zuschläge für Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt sein und stehen dem Mitarbeiter nicht so ohne Weiteres zu.

Weitere Informationen: Überstunden in Deutschland

Überstundenausgleich
Foto: Überstunden
Fast ein Fünftel aller Arbeitnehmer in Deutschland leistet jeden Monat mehr als 40 Überstunden. Dies ergab eine Umfrage unter den Lesern des Meinungsportals für Arbeitgeber-Bewertungen JOBvoting. Demnach arbeiten 19% der Umfrageteilnehmer mehr als durchschnittlich 40 Stunden über ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus. Weitere 13% der befragten Arbeitnehmer leisten im Durchschnitt jeden Monat zwischen 30 und 40 Überstunden in ihrem Betrieb ab. Dabei erhalten mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz für ihre im Betrieb geleisteten Überstunden vom Arbeitgeber keinen oder zumindest in ihren Augen keinen angemessenen Ausgleich.

Dies ergab eine Umfrage über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Mai bis Juli 2012. Zudem hat auch die Nacht- und Wochenendarbeit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes deutlich zugenommen. Im Jahre 2011 arbeitete etwa ein Viertel aller Beschäftigten auch samstags. Dabei wird die Idee der Arbeitszeitverkürzung in Deutschland von bislang 40 Stunden weitgehend befürwortet. Mehr als zwei Drittel der befragten Arbeitnehmer sprachen sich demnach für eine Reduzierung der Wochenstunden aus.

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