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Probleme mit dem Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag Probleme: Vorsicht vor gefährlichen Klauseln

Die Freude über einen neuen Job und Arbeitsplatz kann schnell in Unmut umschlagen. Denn Arbeitsvertrag Probleme sind keine Seltenheit, verwenden doch viele Arbeitgeber komplizierte Klauseln, die früher oder später zu Problemen führen. Sei es das Geld, den Urlaub oder die gesamte Karriere betreffend. Erschwerend kommt hinzu, dass die Formulierungen im Arbeitsvertrag Juristendeutsch gleichen, das längst nicht jeder versteht. Doch welche Formulierungen und Klauseln bürgen ein Arbeitsvertrag Problem? Arbeitgeber haben in Deutschland weitgehend Gestaltungsfreiheit für Arbeitsverträge, wobei natürlich gesetzliche Vorgaben und Richtlinien beachtet werden müssen. Dennoch können sich in jeden Arbeitsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers gefährliche Klauseln einschleichen, die man vor voller Euphorie und Vorfreude auf den neuen Job gar nicht so richtig mitbekommt. Damit es im späteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses nicht zu Problemen kommt, sollte man auf ungünstige Klauseln achten. Leichter gesagt als getan, denn für juristische Laien ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Klausel sich für den Arbeitnehmer nachteilig auswirken kann.

Übersicht: Gefährliche Klauseln im Arbeitsvertrag

Folgende Übersicht verrät typische Negativklauseln, die von Arbeitgebern in der Praxis sehr gerne und häufig verwendet werden:
  • Ausschluss der Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeitklausel
  • Arbeitsverhältnis ist zeitlich befristet
  • Versetzungsklausel über den aktuellen Arbeitsort hinaus
  • Verpflichtung zur Leistung von unbezahlten Überstunden bzw. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
  • Verbot oder Einschränkungen von Nebentätigkeiten
  • Abtretungsverbot
  • Kostenregelung bei Gehaltspfändung
  • Rückzahlung von Gratifikationen wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Private Nutzung von E-Mail und Internet ist verboten
  • Vertragsstrafenregelung
  • Freistellungsrecht während der Kündigungsfrist
  • unverbindliche Zielvereinbarungen
  • Herausgabepflicht für Dienstwagen nach Kündigung
  • Vorbehalte und Widerrufsrechte für vertraglich geregelte Leistungen

Tauchen eine oder mehrere solcher Klauseln im Arbeitsvertrag auf, sollte die Alarmglocken schrillen. Jede Arbeitsvertragsklausel, die einem komisch vorkommt, bei der man unsicher ist oder die einfach nicht verstanden wird, sollte geklärt werden. Man sollte keine Scheu haben, den künftigen Arbeitgeber zu fragen und die Klausel zu besprechen. Es sollte das Ziel von beiden Parteien sein, dass alle heiklen Punkte vor Arbeitsantritt geklärt werden, da es andernfalls schnell zu bösen Überraschungen kommen kann. Auf der anderen Seite sollte man seinen künftigen Vorgesetzten auch nicht mit Protesten überhäufen, da das alles andere als ein optimaler Start in den neuen Job ist.

Arbeitsvertrag vom Anwalt prüfen lassen

Eine gute Lösung ist, wenn man seinen Arbeitsvertrag von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lässt, bevor das Papier unterschrieben wird. Im Internet gibt es hierzu verschiedene Angebote, z.B. auf Recht 24/7. Von seinem zukünftigen Chef sollte man sich dabei auch nicht unter Druck setzen, denn wenn dieser wirklich an den Qualitäten des Mitarbeiters interessiert ist und sich im Arbeitsvertrag keine unzulässigen Klauseln befinden, dann wird er auch Verständnis haben, dass der Kontrakt gründlich geprüft werden soll. Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, dringend auch darauf achten, dass auch alle mündlichen Zusagen und Vereinbarungen im Vertrag berücksichtigt sind. Das ist ohnehin einer der wichtigsten Tipps. Wer diesen missachtet, sollte sich nicht wundern, wenn schon bald Arbeitsvertrag Probleme auftauchen.


Weitere Informationen:

Forum: Arbeitsvertrag mit mehr als 8 Stunden erlaubt ?
Ratgeber: Arbeitsantritt

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