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Arbeitsantritt

Arbeitsantritt nach Elternzeit

Der Arbeitsantritt ist für jeden Arbeitnehmer immer wieder ein Tag wie der erste Schultag es in der Kindheit war: Man betritt unbekanntes Terrain und trifft auf unbekannte Menschen. Der erste Tag und ein neuer Job stellen dabei eine besondere Herausforderung dar, die es zu meistern gilt. Aber auch die kommenden Wochen können mit einem gewissen Maß an Stress verbunden sein. Dies gilt oft auch für Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit in den Betrieb zurückkehren: Die heute übliche starke Fluktuation der Arbeitskräfte und die sich rasch ändernden Ansprüche am Arbeitsplatz sorgen häufig dafür, dass man bei erneutem Arbeitsantritt kaum mehr auf vertraute Kollegen oder Arbeitsabläufe trifft. Der Arbeitsantritt nach einer Elternzeit kann einfach und schwierig zugleich sein: Natürlich wird das zurückkehrende Elternteil von den Kollegen zunächst freundlich begrüßt, sofern noch bekannte Kollegen vor Ort sind. Der Arbeitsantritt mag indes überlagert werden von Hierarchien, die sich verändert haben. Plötzlich wird der oder die Rückkehrer(in) als Konkurrent betrachtet und zudem müssen Kompetenzen womöglich geteilt oder beschnitten werden.

Arbeitsantritt nach Krankheit

Wer nach einer längeren Krankheit zum Arbeitsantritt erscheint, muss damit rechnen, dass er oder sie während der Abwesenheit zum Gegenstand von Gerüchten und Spekulationen geworden ist: Schnell gilt man als "Drückeberger" oder gar Verräter, was die ersten Tage nach Arbeitsantritt schwer werden lassen kann. Zunächst muss man sich seinen Platz in der Gruppe zurückerkämpfen und vorrangig durch Leistung zeigen, dass man wieder auf der Höhe ist und bereit, die Herausforderungen des beruflichen Alltags zu bestehen.

Arbeitsantritt ohne Arbeitsvertrag

Frau beim Arbeitsantritt
Foto: Arbeitsantritt
Ein Arbeitsantritt ohne Arbeitsvertrag ist zwar eher die Ausnahme, doch kommt es immer häufiger vor, dass der neue Mitarbeiter eine Zusage per email oder am Telefon erhalten hat. Es kann durchaus vorkommen, dass die neuen Kollegen hiervon nicht oder nur unzureichend informiert sind, was das Einfinden erschwert. Dazu kommt, dass im Prinzip kein Versicherungsschutz besteht, ehe ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde. Es ist also wichtig, nach Arbeitsantritt möglichst sofort den entsprechenden Vertrag abzuschließen und ihn auch noch einmal durchzulesen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Kündigung vor Arbeitsantritt

Es kann sogar passieren, dass ein Arbeitsvertrag bereits vor Arbeitsantritt wieder gekündigt wird. Hier kann entweder der Arbeitgeber einen geeigneteren Bewerber oder der Bewerber eine bessere Stelle gefunden haben. Bleibt eine gütliche Einigung hier aus, ist zunächst dem Arbeitsantritt Folge zu leisten, wobei es auf die vereinbarten Kündigungsfristen ankommt. Arbeitnehmer, die vor Arbeitsantritt kündigen, können einem Urteil zur Folge jedenfalls nicht mehr in Regress genommen werden, allerdings auch keine entsprechenden Forderungen geltend machen, falls sie etwa Ausgaben vor Arbeitsantritt hatten.

Autor: Gastbeitrag

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