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Erziehungsgeld berechnen

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Julio

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Neuling (20 P.)
Ich bin Arbeitnehmer und plane vielleicht nächstes Jahr in den Erziehungsurlaub zu gehen. Dazu hätte ich mehrere Fragen und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

1. Wie viele Monate kann man überhaupt in den Erziehungsurlaub gehen?

2. Gibt es einen Unterschied zwischen Erziehungsurlaub und Mutterschaftsurlaub? Kommt erst das eine und später das andere?

3. Wie berechnet sich die Höhe des Erziehungsgeldes? Entspricht es einem Prozentsatz des bisherigen Nettogehalts?

4. Spielt es wie beim Arbeitslosengeld eine Rolle, ob ich mindestens 12 Monate gearbeitet habe? Wenn ich nur neun Monate gearbeitet habe, berechnet sich dann mein durchschnittlicher Jahres-Anspruch durch 12?

5. Wer beahlt mich eigentlich während dieser Zeit? Zu 100% der Staat oder auch teilweise mein Arbeitgeber?

6. Wie lange kann ich überhaupt in Erziehungsurlaub gehen? Wie teilt sich das zwischen meiner Ehefrau auf?

Ich bin über alle Antworten sehr dankbar! Bitte um Rat, wie sich das berechnet und worauf ich achten sollte.

Beste Grüße
Julio
JOBvoting Redaktion

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Arbeitnehmer
Experte (120 P.)
Mehr über das Thema Erziehungsurlaub und wie sich die Anspruchshöhe des Erziehungsgeldes berechnet, findet man unter der Rubrik Karrieretipps.

Beste Grüße
Die Jobvoting Redaktion
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
zu 1) Die Elternzeit beträgt maximal zwei Jahre. Sie muss unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen und sieben Wochen vor Inanspruchnahme beim Arbeitgeber angekündigt werden. Die Elternzeit kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.

zu 2) Ja, so ähnlich. Der Mutterschutz dauert von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Hier gelten insbesondere die speziellen Kündigungsschutzregelungen. Sechs Wochen vor der Geburt muss die Frau nicht mehr arbeiten und erhält ihr übliches Gehalt, wobei 13 EUR pro Tag vom Staat in Form des Mutterschaftsgeldes übernommen werden.

zu 3) Das in Punkt 2 benannte Mutterschaftsgeld wird bis zur 8. Woche nach der Geburt bezahlt, genauso wie das normale Arbeitsentgelt. Anschließend bezahlt der Staat bis zum 12. Monat min. 300 EUR (bei Nicht-Erwerbstätigen) bis max. 1.800 EUR Eltern- bzw. Erziehungsgeld. Das Elterngeld berechnet sich nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, von 1.220 Euro zu 66 Prozent, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent ersetzt. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig.

zu 4) Ja, das ist leider so. Wenn man nur neun Monate in den vergangenen zwölf Monaten gearbeitet hat, werden die verbleibenden drei Monate mit Null angesetzt und insgesamt durch zwölf geteilt. So kann man das monatliche Erziehungsgeld berechnen.

zu 5) Während der Elternzeit und während man Erziehungsgeld erhält, kommt allein der Staat dafür auf. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit nichts.

zu 6) Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Beide Eltern haben grundsätzlich gemeinsam Anspruch auf insgesamt zwölf Monatsbeträge.

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Julio

J



Neuling (20 P.)
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Ich habe die Antwort erstmal nur überflogen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann teile ich also mein Nettogehalt der letzten zwölf Monate durch 12 und multipliziere das Ergebnis dann mit - in meinem Fall - 65% und fertig ist das Erziehungsgeld berechnet.

Allerdings finde ich Punkt 4 ziemlich unfair. Bei Arbeitslosengeld verstehe ich ja, dass man da nicht volle Bezüge bekommt, wenn man nicht 12 Monate gearbeitet hat, aber beim Erziehungsgeld hätte ich mir das anders vorgestellt. Eigentlich sollte das letzte Monatsgehalt alleine zählen.


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