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Ist ein Arbeitszeugnis Pflicht?

Nutzer
Themenbeitrag
Mäxxchen

M


Arbeitnehmer
Neuling (40 P.)
Guten Tag,

ich wüßte gerne, ob es heutzutage eine Selbstverständlichkeit ist, dass man seiner Bewerbung die Arbeitszeugnisse beilegt. Ich werde demnächst nämlich gekündigt und mein Arbeitgeber weigert sich bislang, mir ein solches Zeugnis auszustellen. Obwohl ich ihm versucht habe zu erklären, dass ich ein solches Zeugnis für meine Bewerbungen bräuchte, beharrt er auf seiner Meinung, das wäre keine Pflicht.
T. Strucksy

T. Strucksy

Arbeitnehmer
Experte (380 P.)
Du solltest auf jeden Fall ein Arbeitszeugnis Deinen Bewerbungen beilegen. Andernfalls kannst Du Dir schonmal sicher sein, dass es sonst (fast) nur Absagen geben wird. Das Zeugnis ist eines der wichtigsten Mittel, damit sich Dein künftiger Chef ein Bild von Dir machen kann.

Daher solltest Du darauf bestehen, dass Dir Dein jetziger Chef ein Zeugnis ausstellt. Wenn er sich weiterhin weigert, dann biete ihm doch an, dass Du es an seiner Stelle schreibst und er braucht es anschließend nur noch zu unterzeichnen.
Mäxxchen

M


Arbeitnehmer
Neuling (40 P.)
Danke Struksy, ich werd versuchen, es meinem Chef so klar zu machen. Vielleicht lässt er sich ja doch noch überreden. Ansonsten schreibe ich das Zeugnis selbst und leg es ihm auf den Schreibtisch.
Ellen

E


Arbeitnehmer
Kenner (60 P.)
Der Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Dieses muss sogar wohlwollend sein. Im Zweifel würde jeder Arbeitsgerichtsprozess zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgehen. Also sollten Sie auf jeden Fall auf die Ausstellung des Zeugnisses bestehen.
Ms Monroe

Ms Monroe

Arbeitnehmer
Kenner (60 P.)
Ich habe schon oft von anderen Leuten gehört, dass sie monatelang auf ihr Zeugnis warten mussten oder sogar nie eins bekommen haben. Der hier geschilderte Fall ist also nicht ungewöhnlich. Ich würde da sorgloser rangehen. Wie gesagt, es kommt öfters vor und die Leute haben auch immer eine Stelle gefunden, auch ohne Arbeitszeugnis.
Limbo Dancer

Limbo Dancer

Arbeitnehmer
Experte (230 P.)
Bin durch Zufall noch einmal auf diese Diskussion gestoßen, weil ich sie ganz interessant finde. Daher will ich sie nochmal trotz ihres Alters nach oben holen.

Generell bin ich auch der Ansicht, dass es gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist, dass er dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellt. Sowohl natürlich nach Beendigung des Dienstverhältnisses, aber auch schon während eines bestehenden Dienstverhältnisses, wenn der Angestellte seinen Chef um ein Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis bittet.

Wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht auf ein Arbeitszeugnis nicht nachkommt, dürfte der Arbeitnehmer das Recht haben, vor einem Verwaltungs- bzw. Arbeitsgericht sein gutes Recht einzufordern. Oder sehe ich das falsch?
JOBvoting Redaktion

J


Arbeitnehmer
Experte (120 P.)
Hierzu können wir auch die Reportage Arbeitszeugnis selbst erstellen empfehlen.


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