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In der Kürze liegt die Würze
Ein Personaler nimmt sich gerade einmal drei bis fünf Minuten für die Durchsicht einer Bewerbungsmappe. Daher ist es umso wichtiger, dass die Mappe richtig geordnet und alles Wichtige enthalten ist, sonst wird sich der Personaler nicht richtig mit dem Inhalt beschäftigen und die Bewerbung landet im Papierkorb. Ganz oben muss natürlich der Lebenslauf liegen, erst danach folgen die Anlagen. Diese sind nach Bedeutung zu sortieren: Zuerst die Arbeitszeugnisse, dann ggf. Hochschulzeugnisse, Nachweise zu Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsstationen vor dem eventuellen Studium, sonstige Nachweise und schließlich ganz am Ende das (unbeglaubigte) Abschlusszeugnis der Oberschule. Innerhalb der einzelnen Kategorien ist der aktuellste Nachweis jeweils oben abzulegen. |
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Qualität statt Quantität
Insgesamt sollten nicht mehr als 15 Anlagen beiliegen, weshalb u.U. ausgewählt werden muss, welche Nachweise für die Stelle wirklich interessant sind. Gern gesehen sind immer Auslandspraktika, die jedoch übersetzt werden müssen, sollten sie nicht in englischer Sprache vorliegen. Hingegen sollten kurzfristige Ferienjobs, z.B. an der Kasse, eher unerwähnt bleiben. Auch Sprachzeugnisse sollten nur beigelegt werden, wenn sie über die Grundkenntnisse hinausgehen oder unmittelbar für den Job geeignet sind. Gleiches gilt auch für Bescheinigungen von EDV-Kenntnissen: Nur wer über Grundkenntnisse hinausgehendes Wissen, z.B. in aktuellen Betriebssystemen, Programmiersprachen oder Anwenderprogrammen, verfügt, der sollte entsprechende Nachweise beilegen. |  |
Ein Zwischenzeugnis des jetzigen Arbeitgebers ist nicht dringend erforderlich, kann aber Pluspunkte bringen, wenn es besonders positiv ausgefallen ist. Keinesfalls dürfen aber Betriebsinterna des aktuellen Arbeitgebers mitgeschickt werden, dazu zählen u.a. Organisationsdiagramme und Stellenbeschreibungen. Arbeisproben sind bei bestimmten Berufen, wie z.B. Grafiker oder Journalist, erforderlich, in anderen Fällen sollten sie nur auf Nachfrage nachgereicht werden.
Wenn Sie all diese Grundregeln befolgen, können Sie sich zumindest schon einmal drauf verlassen, dass der Personaler Ihre Bewerbungsmappe nicht gleich entnervt beiseite legt. Als nächstes entscheiden jedoch Inhalt und Aufmachung der Bewerbung, ob Sie die Gelegenheit eines Vorstellungsgesprächs erhalten. | |
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