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18. Sep. 2008

Soziale Sicherheit für das Arbeiten im Ausland

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Als eine der allerersten Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) trat 1959 die Wanderarbeitnehmerverordnung in Kraft. Sie sollte gewährleisten, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EWG-Staat arbeiten, keine sozialen Rechte verlieren. Fast fünfzig Jahre später gehört es zum Alltag, dass deutsche Mediziner in Skandinavien und polnische Handwerker in Deutschland beschäftigt sind, ohne dabei auf soziale Sicherheiten verzichten zu müssen.

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Quelle: idwnächste »


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