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19. Dez. 2017

Beate Uhse: Insolvenzverfahren in Eigenregie genehmigt

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Das Amtsgericht Flensburg hat dem am 15. Dezember eingereichten Antrag der Beate Uhse AG auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung stattgegeben. Der Vorstand hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, da in den Verhandlungen über eine nötige Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte und damit die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens drohte. Insbesondere die wachsende Konkurrenz aus dem Internet und der Wandel innerhalb des Filmkonsums machten es der einst glanzvollen Erotik-Marke zuletzt immer schwieriger an dem hart umkämpften Markt zu bestehen.

Der in Deutschland bekannte Insolvenzverwalter Dr. Sven-Holger Undritz von der Anwaltssozietät White & Case wurde zum vorläufigen Sachverwalter bestellt. Nachdem er sich bereits einen ersten Eindruck am Unternehmenssitz in Flensburg verschafft hatte, erklärte er: "Beate Uhse hat mit dem Insolvenzantrag den richtigen Schritt gemacht, um die angestrebte Sanierung der Unternehmensgruppe erfolgreich umzusetzen. Wir werden in den nächsten Wochen Gespräche führen und die verschiedenen Möglichkeiten ausloten, um dieses Traditionsunternehmen zu erhalten."

Die auf Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen spezialisierte Anwaltskanzlei BBL Bernsau Brockdorff berät derweil das Beate Uhse Mangement in allen insolvenzrechtlichen Fragen und gibt sich offenbar durchaus optimistisch, was die Zukunft des Unternehmens anbelangt. "Nur wenn eine realistische Chance auf die nachhaltige Sanierung des Unternehmens besteht, stimmt das Gericht dieser Form eines Insolvenzverfahrens zu", betonte Justus von Buchwaldt, Partner der Kanzlei BBL.




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