Nachrichten

15. Nov. 2012

Urteil: Arbeitgeber kann Attest schon am 1. Tag verlangen

Nachrichten Bild
Nach einem aktuellen Urteilsspruch des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 886/11) vom Mittwoch, den 14. November 2012, hat der Arbeitgeber das Recht, von dem Arbeitnehmer die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits am ersten Krankheitstag zu verlangen. Das Gericht beruft sich dabei auf §5 I S.3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), nach dem der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen kann. Bislang war dieser Sachverhalt nicht zweifelsfrei in Deutschland geregelt und sah bislang in der Regel die Vorlage des Attests am dritten Krankheitstag vor. Mit diesem Urteilsspruch könnte sich die Rechtslage in der deutschen Arbeitswelt nachhaltig verschoben haben.

Weitere Artikel:
- Gute Wirtschaftslage, hoher Krankenstand bei Arbeitnehmern
- Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz lohnt sich


Quelle: Bundesarbeitsgerichtnächste »


Nachrichtenüberblick