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Arbeitgeberdarlehen

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen

Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um eine Darlehensgewährung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Diese Art des Darlehens wird neben Arbeitgeberdarlehen auch unter den Bezeichnungen Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit geführt. In der Regel wird das Arbeitgeberdarlehen zu einem besonders günstigen Zinssatz oder attraktiven Bedingungen (z.B. Laufzeit) gewährt. Häufig werden Arbeitgeberdarlehen zur Förderung und Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers oder zum günstigen Erwerb von Wohneigentum vergeben. Insbesondere bei Kreditinstituten oder großen Konzernen ist es nicht ungewöhnlich, dass sie ihren Mitarbeitern Arbeitgeberdarlehen mit Zinsvergünstigung gewähren. Die Tilgung eines Arbeitgeberdarlehens erfolgt in der Regel über die Verrechnung mit der Gehaltsauszahlung.

Zweck von Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen stellen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit zur Zielerreichung dar. Wichtigstes Ziel für Arbeitgeber besteht in der Mitarbeiterbindung durch die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen. Oftmals sind die Vertragsbedingungen für Arbeitgeberdarlehen derart geknüpft, dass sie den Arbeitnehmer enger an das Unternehmen binden. Zum Beispiel können die Rückzahlungsmodalitäten so gestrickt sein, dass sie eine schnellere Rückzahlung vorsehen, sollte der Arbeitnehmer sich doch dazu entscheiden, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Ein weiteres wichtiges Ziel, dass durch ein Arbeitgeberdarlehen erreicht wird, ist die Mitarbeitermotivation. Die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen können die Mitarbeiter von dem „fürsorglichen“ Charakter des Unternehmens überzeugen und ein positives Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzeugen. Nicht zuletzt profitiert der Arbeitgeber natürlich auch, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitgeberdarlehen für die Finanzierung einer Fortbildungsmaßnahme nutzt und dadurch seine Arbeitsleistung langfristig steigert.

Vorteile von Arbeitgeberdarlehen für Arbeitnehmer

Auf der anderen Seite profitiert natürlich auch der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeberdarlehen, da sie meist zu einem günstigeren Zinssatz vergeben werden, als bankübliche Darlehen durch ein Kreditinstitut. Außerdem kann es durch das aufgebaute Vertrauensverhältnis für den Arbeitnehmer einfacher sein, überhaupt an einen Kredit zu gelangen. Benötigt der Arbeitnehmer das Geld z.B. für eine Weiterbildung, dann ist es oft die einfachste Lösung, um über ein Arbeitgeberdarlehen an die notwendigen Finanzen zu kommen.

Regelungen von Arbeitgeberdarlehen

Wird ein Arbeitgeberdarlehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, müssen die Vertragskonditionen schriftlich festgehalten werden, sonst wird es vom Finanzamt u.U. nicht als solches anerkannt. Diese Anforderung wurden durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder schriftlich fixiert. Unter den Vereinbarungen, die in einem Vertrag erfasst werden müssen, gehören unbedingt Höhe des Arbeitgeberdarlehens, Laufzeit, Verzinsung , Tilgung und ggf. Sicherstellung. Nicht zur Kategorie der Arbeitgeberdarlehen gehören u.a. Lohn- oder Reisekostenvorschüsse.

Wurde in der Darlehensvereinbarung festgeschrieben, dass der Arbeitnehmer das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückzahlen müsse, sollte er sein Anstellungsverhältnis beim Arbeitgeber beenden, dann ist dieser Passus nicht zulässig. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt oder aber der Arbeitnehmer gewichtige Gründe vorgeben kann, warum er gekündigt hat. Allerdings können für diese Fälle statt der vereinbarten Zinsen marktübliche Zinsen vereinbart werden, höhere Zinssätze sind wiederum nicht zulässig. Eine vollständige Rückzahlung kann erst drei Monate nach Ausscheiden aus dem Unternehmen verlangt werden.

Besteuerung von Arbeitgeberdarlehen

Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen sieht die Versteuerung des geldwerten Vorteils durch den Arbeitnehmer im Sinne eines steuerpflichtigen Arbeitslohns vor. Der geldwerte Vorteil bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Zinssatz für das Arbeitgeberdarlehen und dem Zinssatz für vergleichbare Darlehen. Zu den vergleichbaren Darlehenszinsen können z.B. der marktübliche Zins der Bundesbank oder aber auch Zinssätze von Darlehensangeboten im Internet herangezogen werden. Als vergleichbar wird ein anderes Darlehen dann anerkannt, wenn es in puncto Kreditart und Laufzeit dem Darlehenszins weitestgehend entspricht. Beispiel: Bundesbank verlangt einen Zins von 4%, Arbeitgeber gewährt einen Zins von 3%, dann ist die Differenz von 1% vom Arbeitgeberdarlehen der steuerpflichtige geldwerte Vorteil. Als Freigrenze für Arbeitgeberdarlehen werden vom Gesetzgeber 2.600 EUR angesetzt. Die Bagatellgrenze für den geldwerten Vorteil liegt bei 44 EUR.

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