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19. Okt. 2016

IB: Mindestlohn-Pflicht für alle Arbeitsmarktdienstleister

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Die Präsidentin des Internationalen Bundes (IB), Petra Merkel, hat Arbeitsministerin Andrea Nahles dazu aufgefordert, dass der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche künftig für alle Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen gelten solle, die Aufträge von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Damit würde Anbietern ein Riegel vorgeschoben werden, die ihren Mitarbeitern lediglich so genannte Dumpinglöhne zahlen. Obwohl nach Angaben des IB selbst die Bundesagentur die aktuelle Rechtslage in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union (EU) so einschätzt, dass eine solche Vergabepraxis rechtmäßig wäre, hat die BA auf eine verbindliche Umstellung verzichtet.

"Wir müssten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich wenigstens den Mindestlohn zahlen können – als Untergrenze. Und wir hatten gehofft, dass mit der Abwärtsspirale bei den Löhnen an dieser Stelle endlich Schluss ist. Wenn jetzt aber wieder Träger bei der Vergabe berücksichtigt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht einmal den Mindestlohn zahlen und damit als vermeintlich kostengünstigere Anbieter Ausschreibungen gewinnen, ist das ein katastrophaler Rückschritt", so IB Präsidentin Merkel. "Die Aussetzung der Verpflichtung, den Mindestlohn zahlen zu müssen, fördert die unseriösen Anbieter von Dienstleistungen, die sich nicht um Arbeitnehmerrechte und faire Bedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern", ist Merkel überzeugt und appelliert daher an das Bundesarbeitsministerium, sich des Themas erneut anzunehmen.

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