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03. Apr. 2014

Arbeitsgericht verurteilt REWE zur Nachzahlung an Praktikant

Eine der unter dem Dach der genossenschaftlichen REWE Group firmierenden Partnermärkte, die von selbstständigen Kaufleuten betrieben werden, wurde vom Arbeitsgericht Bochum zur Nachzahlung von rund 17.000 Euro an eine ehemalige Praktikantin verurteilt, die bei ihm ohne Entgelt ein achtmonatiges Praktikum absolviert hatte. Nach Prüfung und Abwägung aller vorliegenden Fakten hat die Rewe Dortmund nun entsprechende Konsequenzen gezogen und sich von dem Kaufmann getrennt.
 
"Es gibt in der REWE Group keinen Platz für Verstöße gegen Gesetze und soziale Standards und wo es entgegen unserer genossenschaftlichen Grundwerte zu solchen Verstößen kommt, werden unverzüglich Konsequenzen gezogen. Das gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Kaufleute", erklärte REWE Group-Sprecher Martin Brüning am Dienstag in Köln zur Entscheidung der REWE Dortmund. Die genossenschaftliche REWE Group bzw. REWE-Zentral AG ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2013 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 51 Milliarden Euro.

 
Weitere Informationen:
- Arbeitgeber REWE
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