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Sperrfrist

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akina

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Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Hallo!
Bin über Leihfirma in einem Betrieb eingesetzt.
In diesem Betrieb wird im Gleitschichtsystem gearbeitet, d.h. 2 Tage Frühschicht 2 Tage Spät und 2 Tage Nacht. Dazwischen sind dann mal 2 oder drei Tage frei.
Ich finde dieses Schichtsystem schon sehr anstrengend, aber das Hauptproblem ist, dass dort 8 Stunden am Stück durchgearbeitet werden!
Kurze Verschnaufspausen gibt es nur bei Maschinenstörungen oder wenn ich mal auf die Toilette muss. Mein Chef von der Leihfirma weiß über diese Bedingungen bescheid, unternimmt aber nichts dagegen, weil die schon langjähriger Kunde bei ihm sind.
Er sagte das würde er zwar nicht gut heißen, aber die würden das schon Jahrelang so machen.
Ich habe aber mitbekommen, dass die Festangestellten dort Pause machen dürfen (aber erst seit kurzem nach Arbeitskämpfen).
Es ist doch eine Riesenschweinerei, dass die Leiharbeiter durcharbeiten müssen und die anderen nicht!
Ich weiß auch dass es eigentlich Gesetzteswidrig ist, denn nach §4 im Arbeitzeitgesetz steht jedem Arbeitnehmer ab 6 Stunden eine Pause von einer halben Stunde zu.

Meine Frage ist:

Wenn mein Chef in der Leihfirma auf längere Sicht keine andere Stelle anbietet und ich Kündigen würde, bekäme ich dann vom Arbeitsamt eine Sperrfrist wenn ich diese Gründe angebe (Arbeitszeit)?
Max Mustermann

Max Mustermann

Arbeitnehmer
Experte (1030 P.)
Hallo akina,

fest steht erstmal, dass dir eine halbe Stunde Pause während der Arbeitszeit zustehen. Aber das weißt Du ja bereits und Dein Arbeitgeber von der Leihfirma mit Sicherheit auch.

Eine dreimonatige Sperrfrist beim Arbeitsamt bekommst Du nicht, wenn für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt. Dass heisst, wenn eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar erscheint. Das kann z.B. Mobbing sein oder der Umzug des Lebenspartners. Nicht gewährte Pausen erscheinen mir ebenefalls als Grund für eine Kündigung plausibel.

Da letztendlich aber die Zeitarbeitsfirma Dein Arbeitgeber ist, wäre ich vorsichtig. Du wirst vermutlich nachweisen müssen, dass Dein Arbeitgeber Dich nicht in einem anderen Betrieb einsetzen wollte, obwohl Du ihn darum gebeten hast. Wenn Du da was in der Hand hättest um dies einigermaßen nachzuweisen, brauchst Du vermutlich Dir keine Sorgen um die Sperrfrist machen.

gruß, MM
Schatzmann

Schatzmann

Arbeitnehmer
Experte (240 P.)
Also, ich wäre da etwas vorsichtiger. Tendenziell bin ich zwar auch der Meinung, dass das Arbeitsamt in diesem Fall keine Sperrfrist verhängen würde, aber um ganz sicher zu gehen, sollte man im Vorfeld schonmal beim Arbeitsamt nachfraagen. Ich habe mal in meinem Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall gehabt. Da gab es auch einige Diskusionen mit dem Arbeitsamt.


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