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Forum karrieretipps Darf ich im Urlaub einer Nebentätigkeit nachgehen?
 
   Darf ich im Urlaub einer Nebentätigkeit nachgehen?
 
Maximo
von: 23.05.2008

Arbeitnehmer
Neuling (30 P.)

Ich will in zwei Wochen einen Monat lang Urlaub machen und habe bereits von meinem Abteilungsleiter den Urlaub bewilligt bekommen. Jetzt wüsste ich gerne, ob ich in dieser Zeit einer Nebentätigkeit nachgehen kann, um mir noch ein paar Euros dazu zu verdienen. Ist das überhaupt in Ordnung? Muss ich dann meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen?
Max Mustermann
von: 25.05.2008

Arbeitnehmer
Experte (1030 P.)

Hallo Maximo,

generell gilt, dass Du Deinen Arbeitgeber immer(!) davon informieren musst, wenn Du einer Nebentätigkeit nachgehst (u.U. auch im Arbeitsvertrag geregelt). Im Urlaub ist das sogar noch einen Zacken komplizierter. Denn ist eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber gewährt worden, heisst das nicht automatisch, dass dies auch für die Zeit während des Urlaubs gilt. Denn der Urlaub von Arbeitnehmern etc. dient laut Bundesurlaubsgesetz in erster Linie der Erholung. Dem entsprechend verbietet das Gesetz jede Erwerbstätigkeit, die dem Urlaubszweck widerspricht.

Unter bestimmten Umständen ist im Urlaub jedoch gestattet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn diese einen Ausgleich zu einer einseitigen Haupttätigkeit bietet. Gemeint ist hier etwa, dass es einem Büroangestellten gestattet ist, in seinem Urlaub bei der Weinlese zu helfen, oder einen Bauarbeiter, in seinem Urlaub als Fremdenführer oder Wanderleiter zu arbeiten. Im Zweifelsfall gilt aber immer: Mit dem Arbeitgeber das Ganze abzusprechen.

Gruß, MM




Donnerstag, 23.05.2013      

 

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