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Freelancer Honorare

Freelancer Honorare – Gehaltsvergleich mit Arbeitnehmern

Die aktuell deutlich verbesserte Wirtschaftssituation in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie der sich immer deutlicher auf dem Arbeitsmarkt abzeichnende Fachkräftemangel haben auch die Situation der Arbeitnehmer erheblich gestärkt. So titelte erst kürzlich der Spiegel, dass man als Arbeitnehmer noch nie so „wertvoll“ war, wie es derzeit der Fall ist. Gleiches gilt natürlich auch für so genannte freie Mitarbeiter (engl. Freelancer), die sich in vielen Fällen über volle Auftragsbücher freuen können und Studien zufolge mehrheitlich Vollzeit arbeiten. Mit der wachsenden Auftragslage steigt natürlich ebenso auch die potenzielle Höhe der Freelancer Honorare. Noch vor einigen Jahren mussten Freelancer Zugeständnisse an ihre Auftraggeber machen und ihre Dienstleistungen für relativ geringe Honorare – teilweise sogar für Dumping-Preise – anbieten. Mittlerweile hat jedoch die wachsende Suche nach qualifiziertem Personal dazu geführt, dass die Verdienstmöglichkeiten für freie Mitarbeiter bzw. Freelancer selten so gut waren wie jetzt. Davon profitieren alle üblichen Freelancer-Tätigkeiten wie insbesondere die kaufmännische Beratungs- und die IT-Branche. Wobei jedoch der Tagessatz für einen Web-Developer erwartungsgemäß deutlich geringer als für einen SAP-Berater (etwa 750 Euro) ausfällt.

Dennoch stellen sich am Ende des Tages für jeden Freelancer die folgenden Fragen: "Welches Honorar wäre für meine Dienstleistung gerechtfertigt?", "Welchen Stundensatz bzw. Tagessatz sollte man als Freelancer ansetzen?" und nicht zuletzt "Wer verdient was?" Als Berechnungsgrundlage für die Honorarbasis greifen Freelancer häufig auf das übliche Gehalt eines Arbeitnehmers zum Vergleich zurück. In einem solchen Gehaltscheck überlegt sich der Freelancer, was er als Vollzeitbeschäftigter für diese Tätigkeit und bei diesem Arbeitgeber verdienen würde. Schlussendlich ist es natürlich das Ziel von jedem Freelancer, dass er nicht weniger verdient als ein „normaler“ Arbeitnehmer, denn es sollte nicht vergessen werden, dass der Freelancer durch seine selbständige Tätigkeit ein deutlich höheres Wagnis eingeht. Dennoch gibt es etliche Faktoren bei der Berechnung für Freelancer Honorare zu beachten, sodass es spätestens nach der ersten Steuererklärung, einer plötzlichen Auftragsflaute durch den Wegfall eines wichtigen Kunden oder einem anderen unvorhergesehenen Ereignis kein böses Erwachen gibt.

Freelancer Honorar berechnen

Stellt man den Gehaltsvergleich zwischen dem Lohn eines Angestellten und dem Freelancer Honorar an, dann müssen verschiedene Zusatzkosten berücksichtigt werden, die Arbeitnehmer nicht tragen müssen. Hierzu zählen mitunter Steuerberatung, Krankenkasse, Reisekosten sowie etwaige Zusatzversicherungen wie z.B. Rechtsschutz (z.B. Haftung ggü. Kunden), Vermögensversicherung (insbes. wenn Personengesellschaft), Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Zudem müssen Freelancer mitberücksichtigen, dass sie gewisse Geldrücklagen für Zeiträume bilden sollten, in denen die Auftragsbücher nicht so prall gefüllt sind, wie es derzeit der Fall ist. Daneben müssen nicht nur die Zeiten berücksichtigt werden, die man als Freelancer direkt beim Kunden für die Umsetzung der Dienstleistung benötigt, sondern auch der monetär bewertbare Zeitaufwand für die Beschaffung neuer Kunden und administrative Arbeiten wie z.B. Rechnungsstellung. Für die Ausstattung des Büros, eigene PC’s bzw. Laptops und die Büromiete müssen ebenfalls Kosten kalkuliert werden. All dies muss sich im Tages- bzw. Stundensatz und in dem Honorar von jedem Freelancer widerspiegeln.

Trotz alledem stellt der Gehaltsvergleich eine sehr brauchbare Methode zur Berechnung der Freelancer Honorare dar. Eine Faustregel für diesen Gehaltsvergleich lautet das 1,5-fache des Bruttogehalts eines Angestellten sollte ein Freelancer als Honoror verlangen. Dies berücksichtigt u.a. die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers (ca. 20% des Bruttolohns), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Verschiedene Studien bestätigen ebenfalls, dass die Einkommen bzw. Honorare für Freelancer im Gehaltsvergleich etwa ein Drittel oder mehr über dem eines Arbeitnehmers liegen.

Berechnungsgrundlage für Freelancer Honorare

Selbstverständlich können neben diversen Faustregeln auch genaue Kalkulationen zum Gehaltsvergleich mit einem Arbeitnehmer angestellt werden. Ausgehend von dem Bruttogehalt eines Angestellten werden ca. 20% Lohnnebenkosten des Arbeitgebers hinzu gerechnet. Anschließend wird dieser Betrag zuzüglich weiterer Nebenkosten wie Büromiete und Betriebshaftpflicht zur Berechnung eines Tagessatzes durch die Anzahl der jährlichen Arbeitstage eines Angestellten abzgl. ca. 25 Urlaubstage und etwa 18 Krankheitstage geteilt. Der berechnete Betrag stellt schließlich im Gehaltsvergleich zu einem Arbeitnehmer einen adäquaten Tagessatz für die Freelancer Tätigkeit bzw. das Freelancer Honorar dar. Das Gehalt vergleichen lohnt sich also immer.

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